Wann wird der Kaufpreis fällig?
Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung? Im Ratgeber Zahlungsabwicklung beim Hauskauf haben Sie vielleicht bereits die Grundsätze der Kaufpreisfälligkeit kennengelernt. Hier die Details der Zahlungsabwicklung hier schnell zusammengefasst. Zurück zum Thema: Kaufvertrag Immobilie, mit kostenlosem Kaufvertrags Muster in unseren Downloads.
Wann wird der Kaufpreis fällig?
Sobald die Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung vom Notar. Häufig wird im Kaufvertrag vereinbart, dass der Kaufpreis innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen der Zahlungsaufforderung fällig wird. Sie müssen also nach Erhalt der Mitteilung des Notars innerhalb von zwei Wochen den Kaufpreis an den Verkäufer zahlen.
Faustregel: zweiwöchige Zahlungsfrist
Zahlungsaufforderung: Voraussetzungen für die Fälligkeit
Der Notar verschickt die Zahlungsaufforderung nur dann, wenn alle notwendigen Voraussetzungen nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags erfüllt sind.
Üblicherweise sind die Voraussetzungen für eine Kaufpreiszahlung:
- eingetragener Auflassungsvermerk für den Käufer im Grundbuch
- vollständige Unterlagen für Grundbuchlöschungen liegen vor
- Bestätigung über Vorkaufsverzicht der Gemeinde liegt vor
Finanzierung: Wann zahlt die Bank?
Wenn Sie die Immobilie ganz oder teilweise durch ein Bankdarlehen oder Ähnliches finanzieren, überweisen Sie ihr Eigenkapital zunächst auf das Konto des Verkäufers oder das Notaranderkonto. Die Bank überweist den fehlenden Betrag nach Erhalt eines Nachweises zur Auflassungsvormerkung, der Grundschuldbestellungsurkunde und der notariellen Zahlungsaufforderung.
Die Bank zahlt, wenn diese Unterlagen vorliegen:
- Nachweis Auflassungsvormerkung
- Grundschuldbestellungsurkunde
- notarielle Zahlungsaufforderung
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