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Mängelbeseitigung (Wiki, Definition): Pflicht Mängel zu beseitigen

Mängelbeseitigung – Unter Mängelbeseitigung versteht man die Beseitigung von Sach- und Rechtsmängeln beim Immobilienkauf. Ziel ist es, den im Kaufvertrag vereinbarten Zustand oder die vereinbarte Beschaffenheit der Immobilie herzustellen. Verkäufer von Immobilien sind im Rahmen der Gewährleistung dazu verpflichtet, bei Kenntnis von versteckten Mängeln oder arglistiger Täuschung des Käufers, Mängel zu beseitigen.

Lesen Sie mehr über Schadensersatz und unsichtbare Mängel.

Mängelbeseitigung schnell erklärt

Das wichtigste der Mängelbeseitigung zusammengefasst:

  • Beseitigung von Mängeln und Schäden
  • Herstellung des vereinbarten Zustands im Kaufvertrag
  • Anspruch von Käufer gegen Verkäufer

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