Öffnungsklausel (Wiki, Definition): Änderung der Gemeinschaftsordnung
Öffnungsklausel - Eine Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besagt, dass die Gemeinschaftsordnung, bzw. einzelne Teile davon, mit einer einfachen Mehrheit verändert werden darf. Die Öffnungsklausel eröffnet also den Wohnungseigentümern die Möglichkeit, Vereinbarungen durch einfachen Mehrheitsbeschluss abzuändern oder eine vom Gesetz abweichende Regelung per Beschluss zu fassen.
Lesen Sie hier mehr zu den Themen Eigentümerversammlung, Beschlussfähigkeit und Teilungserklärung.
Öffnungsklausel zusammengefasst
Hier die Öffnungsklausel nochmal in Kürze:
- bezieht sich auf Gemeinschaftsordnung
- besagt, dass diese mit Mehrheitsbeschluss verändert werden darf
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