Teilungserklärung WEG: Aufbau, Inhalt & Erstellung
Teilungserklärung - Beim Kauf einer Eigentumswohnung werden Sie neben dem Kaufvertrag auf eine Teilungserklärung stoßen, wenn Sie in einem Mehrparteienhaus kaufen. Die Teilungserklärung gibt die Aufteilung des Eigentums aller Eigentümer an, vom Gemeinschaftseigentum bis zum Sondereigentum. Wie ist eine Teilungserklärung aufgebaut? Was steht in diesem Dokument? Zurück zu WEG.
Was ist eine Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung ist eines der wichtigsten Dokumente einer Wohnungseigentümergemeinschaft und legt die Aufteilung einer Immobilie fest. Sie gibt im Grundbuchamt die Besitzverhältnisse und konkrete Nutzung der Sondereigentumseinheiten an.
Teilungserklärung = Eigentumsaufteilung einer Immobilie
Sie wissen nun, wie genau eine Teilungserklärung definiert ist. Kommen wir jetzt zum Aufbau und Inhalt der Teilungserklärung.
Aufbau der Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist aus mehreren Elementen aufgebaut. Zu diesen Elementen zählen der Aufteilungsplan, die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die Gemeinschaftsordnung.
Im Aufteilungsplan wird zeichnerisch geregelt, was genau zum Sondereigentum und was zum Gemeinschaftseigentum zählt. In der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bestätigt, dass alle Wohnungen und Räume in sich abgeschlossen sind. Die Gemeinschaftsordnung regelt das Zusammenleben der Mieter und Eigentümer in der Immobilie.
Was zählt zur Teilungserklärung?
- Aufteilungsplan (Was ist Gemeinschafts-, was Sondereigentum?)
- Abgeschlossenheitsbescheinigung (Trennung der Wohnungen und gewerblichen Einheiten)
- Gemeinschaftsordnung (Regeln der WEG)
Aufteilungsplan: Gezeichneter Bauplan
Der Aufteilungsplan entspricht im Allgemeinen einem gezeichneten Bauplan im Maßstab 1:100, der Grundriss, Lage und Aufteilung der Wohneinheiten aufzeigt. Neben einer geordneten Nummerierung der Wohneinheiten zeigt der Plan, welche weiteren Gebäudeteile wie Keller oder Garten zu welcher Wohnung zugeordnet werden.
- gezeichneter Bauplan
- Maßstab 1:100
- zeigt Grundriss, Lage, Aufteilung der Wohnungen
- Wohneinheiten sind nummeriert
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, dass alle Wohneinheiten in sich abgeschlossen sind. Diese Bescheinigung erleichtert dem Grundbuchamt die Arbeit und dient, zusammen mit dem Aufteilungsplan, als Voraussetzung für das Sondereigentum.
- bescheinigt, dass Wohnung in sich abgeschlossen ist
- ist Voraussetzung für Sondereigentum
Gemeinschaftsordnung: Rechte und Pflichten
Die Gemeinschaftsordnung regelt das gemeinsame Leben in einer Eigentümergemeinschaft und führt alle Rechte und Pflichten, die die Eigentümer beachten müssen. Sie ist für alle Eigentümer rechtlich verbindlich und kann bei der Eigentümerversammlung einstimmig umgestaltet werden.
Die Gemeinschaftsordnung führt folgende Punkte auf:
- Verwendung Gemeinschaftseigentum
- Verwendung Sondereigentum
- Bauliche Änderungen / Instandhaltung
- Vermietung
- Kostenverteilung
- Verteilung Stimmrechte
- Wirtschaftsplan
- Nebenkostenabrechnung
- Protokoll Eigentümerversammlung
- Tierhaltung
- Ruhezeiten
- Verwaltung
Die Teilungserklärung ist in drei Teile aufgeteilt. Doch welche Punkte genau sind im Teilungsplan aufgeführt? Kommen wir nun zum Inhalt.
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In einer Teilungserklärung einer Immobilie sind die Eigentumsanteile sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer. Folgende Punkte sind in der Teilungserklärung aufgeführt:
- Lage, Größe und Anzahl der Wohnungen
- Miteigentumsanteile
- Angaben Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Angaben Sondernutzungsrechte
- Beschreibung Wohneinheiten
- Beschreibung Grundstück
- Angaben Stimmrecht
- Aufteilung Kosten und Lasten
- Verwaltungsregelung
- Angaben zu Rechte und Pflichten
Erstellung einer Teilungserklärung
Eine Teilungserklärung kann prinzipiell von jedem erstellt werden. Hier müssen allerdings die gesetzlichen Mindestanforderungen beachtet werden, sowie die Beurkundung eines Notars eingeholt werden.
Punkte zur Erstellung:
- jeder kann sie erstellen
- gesetzliche Mindestanforderungen beachten
- Beurkundung Notar einholen
Zudem sollten Sie beim Beantragen der Teilungserklärung mit einer Bearbeitungszeit rechnen, die vom jeweiligen Grundbuchamt abhängt.
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