Was ist der Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum? Schnell erklärt – Eigentumsverteilung WEG
Was ist der Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum? Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus erwerben, werden Sie automatisch Miteigentümer an der Gesamtimmobilie. Dieses Miteigentum beinhaltet das Sonder- und das Gemeinschaftseigentum. Das Sondereigentum beschreibt das Eigentum an der eigenen Wohnung, das Gemeinschaftseigentum das Recht an Teilen der Immobilie, die zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen. Doch was ist der genaue Unterschied? Erfahren Sie die Antwort in diesem Beitrag! Zurück zur Übersicht: Eigentumsverteilung WEG: Häufige Fragen. Zurück zu: WEG.
Was ist der Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum?

Alles zur WEG und Kapitalanlage
Das Sondereigentum im Allgemeinen ist das Recht an einer Eigentumswohnung, das dem Volleigentum weitgehend gleichgestellt ist. Unter das Sondereigentum einer Immobilie fallen Ihre eigene Wohnung, plus die Räume, die nicht zu wohn-, sondern zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Dieses Sondereigentum wiederum unterteilt sich in Wohnungseigentum und Teileigentum.
Unter dem Begriff Gemeinschaftseigentum versteht man Eigentum, das nicht im Sondereigentum steht. Dazu zählen das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes., die im gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer stehen.
Was zählt zu Sonder- und Gemeinschaftseigentum?
Man muss unterscheiden, was unter das Sondereigentum fällt und was schon zum Gemeinschaftseigentum gehört. Die explizite Aufteilung des Eigentums in einer Eigentümergemeinschaft wird in der Teilungserklärung festgelegt. Vorab haben wir hier eine Liste für Sie.
Sondereigentum:
- alle Räume der Wohnung
- Bodenbeläge
- nicht tragende Wände
- Sanitäranlagen
- Wohnungstüren von Innen
- Garagenstellplatz
- Lagerräume, Dachboden, Keller
- Türen der Wohnung
- Balkon von Innen
- Garten
Gemeinschaftseigentum:
- Dach
- Decken und Böden
- Fassade
- Wohnungstüren von außen
- Flure
- Treppenhaus
- Fahrstuhl
- Fenster
- Garten
Abgrenzung beider Eigentumsarten
In einer Eigentümergemeinschaft ist es besonders wichtig, das Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Denn nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell gibt es hier gewaltige Unterschiede. Das Sondereigentum wird finanziell vom Eigentümer selbst verwaltet, während die Kosten für das Gemeinschaftseigentum in der Eigentümergemeinschaft aufgeteilt werden.
Wenn am Gemeinschaftseigentum eine Reparatur vorgenommen werden muss, darf diese nicht von einem Eigentümer im Alleingang vorgenommen werden. Denn alle Veränderungen am Gemeinschaftseigentum müssen in der Eigentümerversammlung verabschiedet werden.
- rechtliche Unterschiede
- finanzielle Unterschiede
- Kosten Gemeinschaftseigentum aufgeteilt
- Kosten Sondereigentum übernimmt Eigentümer
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