Beglaubigung (Wiki, Definition): amtliche Bescheinigung über Richtigkeit
Beglaubigung - Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung über die Richtigkeit einer Unterschrift oder einer Abschrift. Ein Dokument oder eine Unterschrift öffentlich beglaubigen können Notare oder Behörden, wie beispielsweise das Amtsgericht oder Gemeindeverwaltungen. Gesetzlich geregelt wird die öffentliche Beglaubigung im Bürgerlichen Gesetzbuch unter §129 BGB.
Zur amtlichen Beglaubigung sind berechtigt:
- Notare
- Bürgermeister
- Amtspersonen
- Urkundspersonen
- Gemeindebüros
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Beglaubigung schnell erklärt
Die wichtigsten Aspekte der Beglaubigung zusammengefasst:
- amtliche Bescheinigung
- über Richtigkeit von Unterschriften oder Abschriften
- durchgeführt von Notaren oder Behörden
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