Amtsgericht (Wiki, Definition): Gericht unterster Instanz und Grundbuchamt
Amtsgericht - Das Amtsgericht ist eine amtliche Behörde und das Gericht unterster Instanz. Jedem Gericht ist ein bestimmter Bezirk zugeteilt, diese orientieren sich meist an den Verwaltungsgrenzen bzw. Kreisen. Das Amtsgericht ist zuständig für kleinere Strafsachen und Zivilangelegenheiten. Diese Verfahren werden durch (Einzel-) Richter entschieden.
Zum Amtsgericht gehören:
- Strafgericht
- Zivilgericht
- Familiengericht
- Grundbuchamt
- Handelsregister
- Nachlasssachen
- Mahnsachen
- Zwangsvollstreckung
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Amtsgericht zusammengefasst
Die wichtigsten Merkmale zum Amtsgericht:
- amtliche Behörde
- unterste Instanz von Gerichten
- Straf- und Zivilangelegenheiten
- u.a. Grundbuchamt und Handelsregister
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