Amtsgericht: Gebäude

Amtsgericht (Wiki, Definition): Gericht unterster Instanz und Grundbuchamt

Amtsgericht - Das Amtsgericht ist eine amtliche Behörde und das Gericht unterster Instanz. Jedem Gericht ist ein bestimmter Bezirk zugeteilt, diese orientieren sich meist an den Verwaltungsgrenzen bzw. Kreisen. Das Amtsgericht ist zuständig für kleinere Strafsachen und Zivilangelegenheiten. Diese Verfahren werden durch (Einzel-) Richter entschieden.

Zum Amtsgericht gehören:

Lernen Sie mehr über Bauamt und Amt für Bodenmanagement.

Amtsgericht zusammengefasst

Die wichtigsten Merkmale zum Amtsgericht:

  • amtliche Behörde
  • unterste Instanz von Gerichten
  • Straf- und Zivilangelegenheiten
  • u.a. Grundbuchamt und Handelsregister

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