Grundsteuer in Wiesbaden: Hebesatz für Haus, Doppelhaus & Wohnung
Grundsteuer in Wiesbaden - Wohnung, Reihenhaus, Doppelhaus, Einfamilienhaus, als Grundbesitzer in Wiesbaden (Hessen) zahlen Sie Grundsteuer. Die Höhe der Grundsteuer hängt dabei maßgeblich von der Kommune ab. Warum und wieso, lernen Sie hier, mit Beispielberechnung für Haus und Wohnung in Wiesbaden. Hier kommen Sie zurück zum Ratgeber: Grundsteuer. Tipp! Immobilien & Steuern sparen? Nutzen Sie unsere Steuer-Checkliste und optimieren Sie Ihre Steuerlast 2024.
Grundsteuer in Wiesbaden: Höhe
Starten wir direkt mit der Grundsteuer Berechnung, so berechnen Sie die Grundsteuer für Immobilien in Wiesbaden. Alle Fachbegriffe, wie den Einheitswert, die Grundsteuermesszahl und den kommunale Hebesatz erklären wir direkt nach der Formel. Egal in welchem Wiesbadener Stadtteil Ihre Immobilie ist, Mitte, Nordost, Südost oder Rheingauviertel, die Berechnung ist in Wiesbaden immer gleich.
Berechnung der Grundsteuer (Beispielwerte):
- Festgestellter Einheitswert: 300.000
- x Grundsteuermesszahl: 3,5‰
- x kommunaler Hebesatz (B): 492 %
- = Grundsteuersatz
Tipp! Da die Grundsteuermesszahl in Promille angegeben wird, geben Sie die Formel wie folgt in den Taschenrechner ein:
300.000 x 0,0035 x 4,92 = 5.166 Euro
Um die Grundsteuer zu berechnen, müssen Sie also:
- den Wert Ihrer Immobilie (Einheitswert) kennen
- die Grundsteuermesszahl für Ihre Immobilienart
- den kommunalen Hebesatz B (Grundstücke Hebesatz A
Wiesbaden in Hessen:
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Schauen wir uns jetzt die wichtigen Begriffe an:
- Einheitswert
- Grundsteuerkennzahl
Einheitswert: Grundlage der Berechnung
Faktor 1 - Schritt 1 der Berechnung ist die Bewertung, genauer der "Einheitswert" Ihrer Immobilie. Der sogenannte "Einheitswert" ist die Bemessungsgrundlage für das Finanzamt. Der Immobilienwert wird dann mit den Hebesätzen verrechnet. So funktioniert die Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer (Vermietung).
Auskunft über Ihren Einheitswert, bekommen Sie vom Finanzamt, bzw. Ihrem Einheitswertbescheid. Dieser Einheitswertbescheid wird von Ihrem zuständigen Finanzamt ausgestellt. In diesem Einheitswertbescheid finden Sie die Höhe des Einheitswertes Ihrer Immobilie.
- Einheitswertbescheid vom Finanzamt
- Hier steht der exakte Einheitswert
Tipp! Der Einheitswert liegt oft deutlich unter dem Verkehrswert (Immobilien-Bewertung).
Grundsteuerkennzahl in Wiesbaden: Nach Immobilienart
Faktor 2 - Die Grundsteuerkennzahl richtet sich vorwiegend nach der Immobilienart, grob Haus, Doppelhaus, Eigentumswohnung (und sonstiges Eigentum), sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen in Wiesbaden.
Höhe der Grundsteuerkennzahl
Hier kurz alle Werte im Überblick:
- Einfamilienhäuser bis ~ 38.347 Euro bei 2,6‰
- Einfamilienhäuser darüber bei 3,5‰ (wobei die ersten 38.347 Euro mit 2,6‰ bemessen werden)
- Doppelhaus bei 3,1‰
- sonstiges Wohneigentum bei 3,5‰
- land- und forstwirtschaftliche Betriebe 6,0‰
Damit erhalten Sie den ersten Schritt für Ihre Wiesbadener Grundsteuer Berechnung:
- Festgestellter Einheitswert: 200.000
- x Grundsteuermesszahl (Beispiel Wohnung): 3,5‰
Hebesatz in Wiesbaden
Faktor 3 - Ihr dritter Faktor, in der Berechnung der Grundsteuer, ist der kommunale Hebesatz vor Ort. Egal, ob Wiesbaden, Nürnberg oder auch München, jede Stadt und Gemeinde hat ihren individuell bestimmten, lokalen Hebesatz.
Die exakten und aktuellen Werte für alle Bundesländer und Kommunen finden Sie hier:
Beispiel: Höhe der Grundsteuer in Wiesbaden
Schauen wir uns die Grundsteuer Berechnung in einem praktischem Beispiel an.
Grundsteuer berechnen: Wohnung
Für unser Beispiel in Wiesbaden (Bayern), nehmen wir eine Grundsteuerkennzahl von 3,5‰, der beispielsweise für eine Eigentumswohnung anfällt, auch bei einem Einfamilienhaus
- Festgestellter Einheitswert: 300.000
- x Grundsteuermesszahl: 3,5‰
- x kommunaler Hebesatz (B): 492 %
- = Grundsteuersatz: 5.166 Euro
Diesen Grundsteuersatz teilen Sie auf 4 Quartale auf, die Steuer fällt vierteljährlich an.
- Grundsteuersatz (Jahr): 5.166 Euro
- Grundsteuersatz (Zahlung / Quartal): 1.291,5 Euro
Grundsteuer berechnen: Haus
Die Berechnung ist für ein Einfamilienhaus fast gleich, der einzige Unterschied, die ersten 38.347 Euro werden mit nur 2,6‰ bemessen.
- Festgestellter Einheitswert: 300.000
- Grundsteuermesszahl
- 38.357 zu 2,6‰ (99,70 Euro)
- 161.643 zu 3,5‰ (565,75 Euro)
- Total: 665,40 Euro
- x kommunaler Hebesatz (B): 492 %
- = Grundsteuersatz: 3.837,6 Euro
Diesen Grundsteuersatz teilen Sie auf 4 Quartale auf, die Steuer fällt vierteljährlich an.
- Grundsteuersatz (Jahr): 3.837,6 Euro
- Grundsteuersatz (Zahlung / Quartal): 959,4 Euro
Falls Sie noch keine Immobilie in Wiesbaden besitzen, aber demnächst kaufen wollen, hier noch praktische Tipps zu den Kaufnebenkosten in Wiesbaden.
Erste Immobilie? Kaufnebenkosten in Wiesbaden
Wohnung, Haus, Grundstück, für alle Immobilienkäufe fallen Kaufnebenkosten an. Das heißt: Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbucheintrag und ggf. Maklerkosten. Die Höhe unterscheidet sich bei Steuer und Makler, je nach Bundesland. In Wiesbaden (bzw. Hessen) liegt die Grunderwerbsteuer bei 6 %, für Makler-Kosten werden 5,95 % fällig. So berechnen Sie die Kaufnebenkosten in Wiesbaden.