Beschlussersetzungsklage WEG (Wiki, Definition): Klage aufgrund unterlassener Beschlussfassung

Beschlussersetzungsklage (WEG) - Bei einer Beschlussersetzungsklage handelt es sich um eine Klage vonseiten eines Wohnungseigentümers bezüglich des Unterbleibens einer notwendigen Beschlussfassung. In diesem Fall ist es dem Gericht erlaubt, im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft einen Beschluss zu fassen, der ab dann für die WEG und deren Sondernachfolger gültig ist. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 44 des Wohnungseigentumsgesetzes.

Lesen Sie sich hier weitere Definitionen zu WEG-Verwaltung, Teilungserklärung und Verwaltervertrag durch. Zurück zu: WEG.

Beschlussersetzungsklage (WEG) im Überblick

Beschlussersetzungsklage (WEG) schnell erklärt:

  • Klage aufgrund einer unterbliebenen Beschlussfassung
  • Beschlussfassung von Seiten des Gerichts
  • bindend für WEG und Sondernachfolger
  • Grundlage: § 44 WEG

Immobilien Wiki & Lexikon

Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:

 

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar