Beschlussersetzungsklage WEG (Wiki, Definition): Klage aufgrund unterlassener Beschlussfassung
Beschlussersetzungsklage (WEG) - Bei einer Beschlussersetzungsklage handelt es sich um eine Klage vonseiten eines Wohnungseigentümers bezüglich des Unterbleibens einer notwendigen Beschlussfassung. In diesem Fall ist es dem Gericht erlaubt, im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft einen Beschluss zu fassen, der ab dann für die WEG und deren Sondernachfolger gültig ist. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 44 des Wohnungseigentumsgesetzes.
Lesen Sie sich hier weitere Definitionen zu WEG-Verwaltung, Teilungserklärung und Verwaltervertrag durch. Zurück zu: WEG.
Beschlussersetzungsklage (WEG) im Überblick
Beschlussersetzungsklage (WEG) schnell erklärt:
- Klage aufgrund einer unterbliebenen Beschlussfassung
- Beschlussfassung von Seiten des Gerichts
- bindend für WEG und Sondernachfolger
- Grundlage: § 44 WEG
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!