Grundbuchordnung: Tisch, Buch, Hammer, Waage, Recht

Aufschrift – Grundbuch (Wiki, Definition): Deckblatt eines Grundbuchblattes

Aufschrift - Die Aufschrift ist das Deckblatt eines Grundbuchblattes. Ein Grundbuchblatt macht jeweils immer Angaben zu einem Grundstück im Grundbuch. Das Deckblatt leitet das Bestandsverzeichnis des Grundbuchblattes ein und beinhaltet Folgendes.

Überblick: Struktur der Aufschrift

Hier sehen Sie, was Sie in der Aufschrift finden:

  • Grundbuchblattnummer
  • zuständige Amtsgericht
  • Datum der letzten Änderung
  • ggf. Art des Grundbuchs (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch, Wohnungsabbaugrundbuch oder Erbbaugrundbuch)

Auf das Bestandsverzeichnis, das die Größe, Lage und den Nutzen des Objekts beschreibt, folgen dann die Abteilungen 1 bis 3, welche Aufschlüsse zu Eigentumsverhältnissen, Grundbuchbelastungen und Grundpfandrechten geben.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Deckblatt, Bestandsverzeichnis, Abteilungen.

Alles Wichtige, dass Sie zu den Themen Grundbuch, Grundbuchauszug beantragen und Grundbucheintrag wissen sollten, gibt es in unserem Ratgeber: Grundbuch.

Aufschrift im Überblick

Der Begriff Aufschrift schnell und einfach erklärt:

  • Deckblatt eines Grundbuchblattes
  • leitet das Bestandsverzeichnis ein
  • enthält Grundbuchblattnummer
  • enthält zuständige Amtsgericht
  • enthält Datum der letzten Änderung

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