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Bezugsfertigkeit (Wiki, Definition): Übergabe im bewohnbaren Zustand

Bezugsfertigkeit -  Im Gesetz wird die Bezugsfertigkeit als baulicher Zustand definiert, der zu Beginn der Immobiliennutzung feststeht. Ein Objekt gilt als bezugsfertig, wenn es den späteren Benutzern zumutbar ist, es entsprechend seiner Funktion als Wohn- oder Geschäftsgebäude zu benutzen. Oftmals wird in einem Kaufvertrag von Neubauten die bezugsfertige Übergabe vereinbart.

Lesen Sie mehr über Schlüsselfertige Übergabe.

Bezugsfertigkeit im Überblick

Die wichtigsten Aspekte der Bezugsfertigkeit zusammengefasst:

  • Zeitpunkt, ab dem die Immobilie nutzbar ist
  • Einzug für Bewohner zumutbar (Wohnraum benutzbar)

Voraussetzungen der Bezugsfertigkeit

Die folgenden Bestandteile des Baus müssen bereits fertiggestellt und funktionsfähig sein, damit von Bezugsfähigkeit gesprochen werden kann:

  • sichere Zugangsmöglichkeit
  • Vorhandensein eines Dachs
  • Türen und Fenster vorhanden
  • Strom, Licht und Wasser
  • Heizung (+Anschluss)
  • Bad und Toilette fertiggestellt
  • Anschlüsse für die Küche
  • Treppen mit Treppengeländer

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