Bundesanzeiger (Wiki, Definition): Amtsblatt für Bekanntmachungen
Bundesanzeiger - Der Bundesanzeiger ist als Amtsblatt neben dem Bundesgesetzblatt ein Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden. Der Bundesanzeiger ist dabei die zentrale Plattform für amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen sowie für rechtlich relevante Unternehmensnachrichten. Es wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben, erscheint im Bundesanzeiger Verlag und kann online eingesehen werden.
Der Bundesanzeiger setzt sich aus den folgenden Teilen zusammen:
- Amtlicher Teil
- Nichtamtlicher Teil
- Gerichtlicher Teil
- Gesellschaftsbekanntmachungen
- Rechnungslegung/Finanzberichte
- Kapitalmarkt
- Verschiedene Bekanntmachungen
Lernen Sie mehr über Amtsgericht, notarielle Beurkundung und Amtsperson.
Bundesanzeiger schnell erklärt
Der Bundesanzeiger zusammengefasst:
- Amtsblatt der deutschen Bundesbehörden
- für amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen
- Inhalt: unter anderem Basiszins oder Jahresbilanz von Unternehmen
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!