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Kann jeder einen Grundbuchauszug anfordern? Schnell erklärt – Grundbuch

Kann jeder einen Grundbuchauszug anfordern? Vielleicht haben Sie in unserem Immobilien Ratgeber Grundbuch bereits den Begriff Grundbuchauszug kennengelernt. Falls nicht, hier noch einmal eine kurze Erklärung zur Frage.

Kann jeder einen Grundbuchauszug anfordern?

Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift bzw. ein Auszug aus dem Grundbuch, dem Grundstücksverzeichnis. Ein Auszug beschreibt dabei immer ein Grundstück. Wenn Sie einen Grundbuchauszug anfordern wollen, müssen Sie sich an das Grundbuchamt wenden.

Wer einen Grundbuchauszug anfordern kann

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Grundbuch einsehen & verstehen

Jeder kann beim Grundbuchamt einen Grundbuchauszug beantragen. Aber nicht jeder wird eine Auskunft erhalten. Denn in § 12 der Grundbuchordnung ist fest geregelt, dass nur jemand mit berechtigtem Interesse einen Auszug erhalten darf. Da das Grundbuchamt nach der Grundbuchordnung das Grundbuch führt, kann es also den Antrag auf einen Auszug ablehnen, wenn sie kein berechtigtes Interesse erkennt.

Wer kann also einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt beantragen?

  • Jemand mit berechtigtem Interesse

Was bedeutet berechtigtes Interesse?

Das Grundbuch ist nur beschränkt öffentliches einsehbar, um den Eigentümer zu schützen. Nicht jede Privatperson kann also beliebig über jedes Grundstück der Stadt Einsicht erhalten. Das Register ist also nur mit berechtigtem Interesse einsehbar. Wer Informationen über ein Grundstück erhalten möchte, muss folgende Gründe haben.

Wer hat berechtigtes Interesse?

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen, ein Grundstück finanzieren, wollen ein Haus oder eine Wohnung kaufen, befinden sich in einem Rechtsstreit in Bezug auf eine Immobilie oder haben eine Immobilie geerbt? Dann haben Sie berechtigtes Interesse und somit Anspruch auf einen Auszug des Grundbuchs.

Wenn Sie sich in dieser Liste wiederfinden, haben Sie berechtigtes Interesse:

  • Notar
  • Behörden
  • Eigentümer / Besitzer sowie vom Besitzer bevollmächtigte Personen
  • Erben
  • Mieter
  • Kaufinteressenten
  • Grundstücksangrenzender
  • Kreditgeber
  • Gläubiger
  • Makler

Tipp! Wenn Sie beim Grundbuchamt den Grundbuchauszug anfordern, denken Sie daran, Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen. Zum Beispiel durch ein Immobilienexposé bei Kaufinteresse. So weisen Sie nach, dass das Grundstück zum Verkauf steht.

Grundbuchauszug verstehen

Sie wollen zum Immobilienprofi werden? Dann sollten Sie den Grundbuchauszug verstehen und richtig zwischen den Zeilen lesen können. Egal, ob Immobilienverkauf oder Immobilienkauf, wenn Sie Ihr hier erlernte Wissen über das Grundbuch richtig anwenden, erleben Sie keine bösen Überraschungen beim Kauf oder Verkauf mehr.

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