Kaufvertragsrecht (Wiki, Definition): Vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch

Kaufvertragsrecht - Das Kaufvertragsrecht ist ein Spezialgebiet des Bürgerlichen Rechts, die Rechtsgrundlage ist das Bürgerlichen Gesetzbuch. Es behandelt die Thematik rund um Kaufverträge. Im Kaufvertragsrecht sind zudem die Rechtsfolgen von Vertragsverletzungen und die Gewährleistung ausführlich geregelt. Es wird zwischen der Rechts- und der Sachmängelgewährleistung unterschieden.

Das Kaufvertragsrecht definiert Kaufverträge wie folgt:

Kaufverträge sind zweiseitige Verträge mit wechselseitigen Pflichten. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

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Kaufvertragsrecht schnell erklärt

Der Begriff Kaufvertragsrecht zusammengefasst:

  • Gebiet im Bürgerlichen Recht
  • Thematik rund um Kaufverträge
  • Vertragstypische Regelungen und Pflichten

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