Kleinreparatur (Wiki, Definition): Reparaturen bis 100€
Kleinreparatur - Als Kleinreparatur werden kleine Reparaturen an Gegenständen in einer Mietwohnung bezeichnet. Diese Reparaturen betreffen zum Beispiel Türgriffe oder Wasserhähne. Der Vermieter kann vom Mieter verlangen die Kosten für diese Reparaturen zu übernehmen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Dabei dürfen höchstens 100€ pro Reparatur, beziehungsweise 150€ bis 200€ pro Jahr oder 8% der Jahresmiete auf den Mieter umgelegt werden.
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Kleinreparatur im Überblick
Der Begriff Kleinreparatur zusammengefasst:
- kleine Reparaturen bis 100€
- z.B. an Türgriffen oder Wasserhähnen
- müssen im Mietvertrag vereinbart werden
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