Nebenkostenvorauszahlung (Wiki, Definition): Vorleistung der Betriebsnebenkosten
Nebenkostenvorauszahlung - Die Nebenkostenvorauszahlung ist eine Vorleistung der Betriebsnebenkosten, die vom Mieter an den Vermieter erfolgt. Dabei leistet der Mieter eine monatliche Vorauszahlung der Kosten, die für den Betrieb des Bewohnten Mietobjektes entstehen. Die Abrechnungsperiode umfasst dabei ein Kalenderjahr.
Zu Beachten ist, dass man nur bei gewerblichen Immobilien von Nebenkosten sprechen kann, bei vermieteten Objekten heißt die genaue Bezeichnung Betriebskosten.
Zu den Betriebsnebenkosten zählen unter anderem Kosten für:
- Grundsteuer
- Wasser/Abwasser
- Heizung/Wärme
- Aufzug
- Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Hausreinigung und Ungezieferbeseitigung
- Gartenpflege
Lesen Sie hier mehr zu den Themen WEG-Verwaltung, Hausgeld und Sondereigentum.
Nebenkostenvorauszahlung zusammengefasst
Hier nochmal die Nebenkostenvorauszahlung in Kürze:
- Vorleistung der Betriebsnebenkosten die Mieter an Vermieter zahlt
- Mieter leistet Monatliche Vorauszahlung
- Kosten die für Betrieb der Immobilie entstehen
- Abrechnungsperiode ist ein Jahr
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