Streitwert (Wiki, Definition): Wert des Streitgegenstands bei Verfahren
Streitwert - Als Streitwert oder Prozesswert bezeichnet man in Prozessen vor Gericht den Wert des Streitgegenstands. Der Streitwert wird von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt, oftmals sind Sachverständige notwendig, um bei Streitgegenständen, die keine reinen Geldbeträge sind, den Wert zu ermitteln. Der Streitwert ist maßgeblich für die Berechnung der Prozesskosten nach der Gerichtskostenverordnung.
Der Streitwert ist auch maßgeblich für die Zuständigkeit des Gerichts - bei Streitwerten bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, über 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig.
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Streitwert im Überblick
Der Begriff Streitwert zusammengefasst:
- Wert des Streitgegenstands bei gerichtlichen Prozessen
- wird vom Gericht nach freiem Ermessen festgelegt
- maßgeblich für gerichtliche Zuständigkeit und Prozesskosten
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