Universalversammlung (Wiki, Definition): Fehlerhafte Einladung zur Eigentümerversammlung
Universalversammlung - Eine Universalversammlung liegt vor, wenn die Einladung zur Eigentümerversammlung drastische Fehler oder Mängel aufweist, trotzdem aber sämtliche Eigentümer übereinkommen, eine beschlussfähige Eigentümerversammlung abhalten zu wollen. Hierbei ist zu beachten, dass Ihr Recht, die gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlung anzufechten, außer Kraft gesetzt ist. Außerdem müssen bei einer Universalversammlung alle Eigentümer persönlich anwesend sein, eine ausgestellte Vollmacht an einen Dritten ist nicht gestattet und wird nicht beachtet.
Lesen Sie hier mehr zu Teileigentum, Sondereigentum und Teilungserklärung.
Universalversammlung zusammengefasst
Hier nochmal die Universalversammlung in Kürze:
- fehlerhafte Einladung zur Eigentümerversammlung
- Eigentümer wollen trotzdem beschlussfähige Versammlung abhalten
- Recht auf Anfechtung der Beschlüsse außer Kraft gesetzt
- Eigentümer müssen persönlich anwesend sein
- Vertreter werden nicht gestattet
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