WEG Kosten steuerlich absetzen: Kosten für Verwaltung, Instandhaltungsrücklage, Sanierung & Co.

WEG Kosten steuerlich absetzen - Wenn Sie in einem Mehrparteienhaus eine Eigentumswohnung kaufen, werden Sie automatisch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Diese Mitgliedschaft bringt neben Verantwortung auch Kosten mit sich, für die Sie mit Ihrem Anteil am Gemeinschaftseigentum aufkommen müssen. Allerdings lassen sich viele der Kosten steuerlich absetzen. Welche Kosten das genau sind, was man beachten sollte und wie dabei zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum unterschieden werden muss, lernen Sie hier. Zurück zu: WEG.

WEG-Kosten steuerlich absetzen: Erster Überblick

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Heizkosten, Entwässerungskosten, Kosten für Straßenreinigung oder Müllentsorgung - Viele Kosten für den Betrieb der Immobilie, die auf Sie als Wohnungseigentümer zukommen, können Sie auf Ihren Mieter umlegen. Allerdings gilt dies nicht für alle Kosten, einige lassen sich stattdessen bequem von der Steuer, unter dem Punkt Werbungskosten, absetzen.

Bevor wir genauer auf die einzelnen Kosten, die steuerlich absetzbar sind eingehen, hier ein kurzer Überblick, welche Kosten in einer WEG Sie als Eigentümer steuerlich geltend machen können.

Diese Kosten lassen sich steuerlich absetzen:

  • Kosten für externe WEG-Verwaltung
  • Kosten für Mietverwaltung
  • Kosten für Arbeiten an der Wohnanlage
  • Kosten für Instandhaltungsrücklagen
  • Kosten für Grundsteuer

Beginnen wir mit dem ersten Punkt, die Kosten für die WEG-Verwaltung.

Kosten absetzen: WEG-Verwaltung / Hausverwaltung

In vielen WEGs ist es üblich, einen externen Verwalter zu beauftragen, der sich um das Gemeinschaftseigentum kümmert. Entscheidet sich eine WEG also dazu, einen WEG-Verwalter zu bestellen und die Immobilie nicht selbst zu verwalten, können Sie die Kosten für die Hausverwaltung regelmäßig als Werbungskosten steuerlich absetzen.

Kosten für WEG-Verwaltung sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Auf diese Weise können Sie auch bei nicht-umlagefähigen Kosten sparen. Auch für Ihr Sondereigentum, wenn es von einem Mietverwalter betreut wird, fallen Kosten an.

Die Kosten für die Hausverwaltung ist in zwei Arten zu differenzieren:

  • Gemeinschaftseigentum
  • Sondereigentum

Besonders in größeren WEGs ist es üblich, einen externen Verwalter zu bestellen, statt die WEG in Selbstverwaltung zu unterhalten. Lesen Sie hier, warum die Kosten für eine Hausverwaltung steuerlich absetzbar sind:

Gemeinschaftseigentum: Kosten für WEG-Verwaltung

Für die Betreuung des Gemeinschaftseigentums sollte, vor allem in größeren WEGs, eine professionelle WEG-Verwaltung beauftragt werden. Unter das Gemeinschaftseigentum fällt das gesamte Grundstück, sowie alle Teile, Anlagen und Einrichtungen der Immobilie, die nicht im Sondereigentum stehen und zur gemeinschaftlichen Nutzung vorgesehen sind.

Zu den Kosten für die Hausverwaltung zählt allerdings nicht nur die Entlohnung, auch das Hausgeld, was regelmäßig von allen Eigentümern als Vorschuss an die Verwaltung gezahlt wird, um kleinere Reparaturen und Co. leisten zu können, zählt dazu.

Somit lassen sich alle regelmäßig anfallenden Kosten für die Verwaltung, einschließlich des erhobenen Hausgeldes, von der Steuer absetzen. Davon ausgenommen sind die Instandhaltungsrücklagen der WEG.

Kosten für WEG-Verwaltung, einschließlich des Hausgelds, sind steuerlich absetzbar.

Tipp! Das Thema Hausgeld hat Ihr Interesse geweckt? Lesen Sie hier unseren gesamten Artikel zum Thema Hausgeldabrechnung.

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Sondereigentum: Kosten für Mietverwaltung

Das Sondereigentum hingegen steht unter alleiniger Betreuung eines einzelnen Vermieters, der seine Mietwohnungen entweder selbst betreut, oder einem Mietverwalter in die Hände legt.

Sollten Sie keine Zeit für eine Betreuung Ihrer Mietwohnungen haben, müssen Sie nicht mit allzu hohen Kosten für die Mietverwaltung rechnen, denn auch diese lässt sich als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Mietverwaltung ist als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Als Vermieter können Sie viele der anfallenden Kosten entweder auf Ihren Mieter umlegen, oder Kosten von der Steuer absetzten, um Geld zu sparen:

Photo: Studio Romantic / shutterstock.com

Kosten absetzen: Arbeiten an Wohnanlage

Zudem können Sie als Eigentümer einer WEG bestimmte Arbeiten an einer Wohnanlage steuerlich absetzen, auch wenn die gesamte WEG der Auftraggeber dafür ist. Dies können Sie allerdings nur tun, wenn Sie auch selbst nach einem Beschluss auf der Eigentümerversammlung an den Kosten beteiligt waren. Ihr Anteil wird nach dem individuellen Kostenverteilerschlüssel berechnet, meist geschieht dies nach Miteigentumsanteilen.

Zu den Arbeitskosten, die Sie von der Steuer absetzen können, zählen:

  • Kosten für Hausmeister
  • Kosten für Schornsteinreinigung
  • Kosten für Gartenpflege
  • Kosten für Wartung von Heizungs- / Warmwasseranlagen, Aufzug
  • Kosten für Dachrinnenreinigung
  • Kosten für Prüfung der Elektroanlagen

Kosten absetzen: Instandhaltungsrücklagen

In jeder WEG dienen die sogenannten Instandhaltungsrücklagen der nötigen Liquidität der WEG, um größere Instandsetzungen oder Reparaturen durchführen lassen zu können. Instandhaltungsrücklagen zählen zu der ordnungsgemäßen Verwaltung einer WEG.

Auch Kosten für die Instandhaltungsrücklagen können von der Steuer abgesetzt werden. Dies funktioniert allerdings nicht ganz so einfach, da hierbei einige Dinge beachtet werden müssen.

Instandhaltungsrücklagen lassen sich erst steuerlich absetzen, wenn die Zahlungen auch wirklich für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten verbraucht werden, das heißt, wenn auch wirklich das Geld ausgegeben wird.

Instandhaltungsrücklagen erst nach endgültigem Mittelabfluss steuerlich absetzbar.

Wenn also ein Mittelabfluss vorliegt, können die dafür verbrauchten Instandhaltungsrücklagen zu den Werbungskosten gezählt werden, die steuerlich geltend gemacht werden können.

Kosten absetzen: Grundsteuer

Wenn Sie eine Eigentumswohnung besitzen, müssen Sie als Eigentümer automatisch Grundsteuer an die Gemeinde zahlen. Auch wenn Sie Mitglied in einer WEG sind und Ihre Wohnung vermieten, sind Sie von dieser Gebühr betroffen. Diese Gebühr können Sie entweder im Rahmen der Werbungskosten von der Steuer absetzen, oder auf Ihren Mieter umlegen.

Grundsteuer kann von Vermieter entweder steuerlich abgesetzt, oder auf den Mieter umgelegt werden.

Wichtig hierbei ist, Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, können die Grundsteuer nicht absetzen. Auch der Mieter selbst kann die Kosten für die Grundsteuer, wenn diese auf den Mieter umgelegt wurden, nicht von der Steuer absetzen.

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