WEG-Verwaltung (Wiki, Definition): Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer WEG
WEG-Verwaltung - Wenn ein Mehrfamilienhaus in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, muss die neu gebildete Eigentümergemeinschaft zwingend einen WEG-Verwalter bestellen. Dieser bewirtschaftet das Gemeinschaftseigentum und wickelt die gesamten Kosten des Hauses ab. Einmal im Jahr, rechnet er diese dann mit den Eigentümern ab.
Die Besonderheit bei der WEG-Verwaltung ist, dass sie sich ausschließlich um das Gemeinschaftseigentum kümmert und nicht, was innerhalb der Wohnung / Einheit (Sondereigentum) passiert. Innerhalb des Sondereigentums, ist der Eigentümer selbst verantwortlich oder er beauftragt die sogenannte SEV-Verwaltung (Sondereigentumsverwalter).
Erfahren Sie hier mehr über Hausverwaltung, Verwaltervertrag und Verwaltungsbeirat.
WEG-Verwaltung im Überblick
Hier nochmal alles zur WEG-Verwaltung zusammengefasst:
- verantwortlich für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
- Bestellung nicht gesetzlich vorgeschrieben
- agiert auf kaufmännischer, technischer und juristischer Ebene
- WEG-Verwaltung in Kombination mit SE-Verwaltung möglich
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