Realteilung (Wiki, Definition): Tatsächliche Teilung eines Grundstücks
Realteilung - Der Begriff Realteilung bezeichnet die tatsächliche Teilung eines Grundstücks. Dieses wird also nicht nach dem Wohnungseigentumsgesetz in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt, es entstehen daraus zwei einzelne Grundstücke mit einer neuen Grundstücksgrenze. Für jedes dieser Grundstücke wird nun ein einzelnes Grundbuchblatt angelegt. Um die Realteilung gültig zu machen, muss diese notariell Beurkundet werden. Die Realteilung kann bei einem Reihenhaus oder Doppelhaus erfolgen.
Lesen Sie hier mehr zu Grundbuchamt, Teileigentum und Miteigentumsanteil.
Realteilung zusammengefasst
Hier die Realteilung im Überblick:
- tatsächliche Teilung eines Grundstücks
- es entsteht neue Grundstücksgrenze
- beide Grundstücke erhalten eigenen Grundbucheintrag
- braucht notarielle Beurkundung
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