Unterlagen Bauantrag: Formblätter, technische Nachweise, Bauzeichnungen & Berechnungen

Unterlagen Bauantrag - Ein Bauantrag zu erstellen ist nicht immer leicht. Je nach Bundesland sind unterschiedlich viele Unterlagen und Anhänge gefordert. Neben den Formblättern für den Bauantrag, die in den meisten Fällen Online abgerufen werden können, werden Bauzeichnungen, technische Nachweise sowie Angaben zur Erschließung des Grundstücks benötigt. Auch wenn Ihnen der Entwurfsverfasser beim Stellen des Bauantrags hilft, haben wir hier für Sie eine Übersicht über alle Unterlagen, die in der Regel für einen Bauantrag benötigt werden. Alles, was Sie zu den Unterlagen eines Bauantrags wissen müssen, erfahren Sie hier!

Unterlagen für den Bauantrag

Egal ob Neubau, Umbau oder Anbau - Die Unterlagen für einen Bauantrag zusammenzustellen braucht seine Zeit. Damit Sie diese Aufgabe nicht alleine bewerkstelligen müssen, was ohne das nötige Know-How fast unmöglich ist, stellt Ihr planender Architekt den Bauantrag zusammen und übermittelt diesen dem Statiker sowie dem zuständigen Amt. Der Umfang der gewünschten Anlagen unterscheidet sich je nach Bundesland.

Um vorbereitet zu sein, sollten Sie sich dennoch bei der jeweiligen Baubehörde oder dem Bauamt über die benötigten Unterlagen informieren. Zuallererst sollte man sich die jeweilige Landesbauordnung, sowie die Bauvorlagenverordnung für den ausgewählten Bauort besorgen. Die Bauvorlagenverordnung gibt Aufschluss darüber, welche Unterlagen in welchem Umfang gewünscht sind. Diese ist in den meisten fällen in den Online-Portalen der Landesregierung oder der Gemeinde zu finden.

Hier eine Übersicht der am gängigsten Unterlagen, die für einen Bauantrag benötigt werden:

  1. Bauantrag für den Bau (Formblatt)
  2. Lageplan des Grundstücks
  3. Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  4. Bauzeichnungen (Grundriss mit Raumbezeichnungen und Ansichten)
  5. Beschreibung des Bauvorhabens
  6. Technische Nachweise
  7. Entwässerungsplan
  8. Berechnung der Wohn- und Nutzflächen

Im Gespräch mit dem planenden Architekten wird Ihr Bauprojekt geplant und der Bauantrag erstellt:

Um einen groben Überblick über die gängigsten Unterlagen zu erhalten, die in der Regel eingefordert werden, finden Sie hier eine Erläuterung zu jeder Anlage. Erfahren Sie, wie sich ein Bauantrag zusammensetzt!

1. Formblätter für den Bauantrag

Zunächst wird für jeden Bauantrag ein Formblatt bzw. ein Bauantragsformular benötigt. Dieses enthält die nötigen Informationen zum Bauherr, dem Entwurfsverfasser, zum Baugrundstück, sowie eine genaue Bezeichnung des Bauvorhabens.

Den Vordruck für das Formular erhalten Sie beim zuständigen Bauamt. In den meisten fällen füllt der Entwurfsverfasser das Bauantragsformular beim erstellen des Bauantrags aus. In Absprache können Sie sich aber auch selbst um das Formular kümmern.

Die Formblätter bzw. Vordrucke im baurechtlichen Verfahren sind in Anlagen unterteilt. Je nach Bauprojekt oder Anliegen benötigen Sie eine andere Anlage. So ist zum Beispiel in Baden-Württemberg bei einem Antrag auf Kenntnisgabe die Anlage 1: Kenntnisgabeverfahren zu wählen.

Für einen Bauantrag oder Bauvoranfrage ist demnach in Baden-Württemberg Anlage 4: Baugenehmigung - Bauvorbescheid zu wählen. Diese enthält neben Angaben zu Bauherr auch Informationen zum Bauvorlagenberechtigten, zur Bautechnischen Prüfung, sowie zur Anzahl der Anlagen.

Zu den Formblättern zählen neben dem Antrag auch die Anlage zum Lageplan - Schriftlicher Teil, die Baubeschreibung sowie Angaben zu Feuerungs- und gewerblichen Anlagen.

Überblick Formblätter des Bauantrags:

  • Formulare sind beim zuständigen Bauamt oder Online verfügbar
  • Entwurfsverfasser füllt das Bauantragsformular aus
  • Vordrucke im baurechtlichen Verfahren sind in Anlagen unterteilt
  • Je nach Bauprojekt oder Anliegen andere Anlage benötigt

2. Lageplan des Grundstücks

Jedem Bauantrag ist ein Auszug aus dem Lageplan hinzuzufügen, der die Lage des Grundstücks und dessen Grenzen zeigt. In den meisten Fällen sollte dieser in einem Maßstab von 1:1000 beigefügt werden. Neben der genauen Bezeichnung des Grundstücks, der Straße und der Hausnummer, sowie der Nachbargrundstücke, enthält er Angaben zu Entwässerung und Abwasserbehandlung.

Zudem müssen immer die Baulinien und Baugrenzen der bereits vorhandenen oder geplanten baulichen Anlagen eingezeichnet sein. Oft sind auch diese von den vorhandenen Bauten der Nachbargrundstücke erwünscht. Auch die Abstandsflächen sind hier angegeben.

In der Anlage Lageplan - Schriftlicher Teil sind zudem Angaben über die Nutzung des Grundstücks, sowie Angaben über die Geschosszahl, Dachform- und höhe und weitere Gebäude wie Garagen oder überdachte Stellplätze zu machen.

Überblick Lageplan:

  • zeigt Lage des Grundstücks und dessen Grenzen
  • wird im Maßstab 1:1000 angefertigt
  • enthält Angaben zu Grundstück und Nachbargrundstück
  • enthält Angaben zu Entwässerung und Abwasserbehandlung
  • einzeichnen der Baulinien und Baugrenzen
  • Anlage Lageplan - Schriftlicher Teil ist auszufüllen

Der Lageplan gibt Aufschluss über Lage, Grenzen und Baulinien eines Grundstücks:

3.  Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Des weiteren muss in den meisten Gemeinden ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster beigelegt werden. Dieser Katasterkarte ist die amtliche Karte des Baugrundstücks. Zudem gibt sie unter anderem Auskunft über Bebauung, Größe und die Grenzen Grundstücks sowie dessen Nutzungsart.

  • Katasterkarte ist amtliche Karte des Baugrundstücks
  • gibt Auskunft über Bebauung, Nutzung, Größe und Grenzen des Grundstücks

Die Katasterkarte ist für einen Bauantrag essentiell:

4. Bauzeichnungen

Die Bauzeichnungen bilden das Herzstück des Bauantrags. Sie veranschaulichen den Grundriss, den Schnitt und die Ansichten des geplanten Bauprojekts, sei es ein Umbau oder ein Neubau. Der Entwurfsverfasser teilt das Gebäude in Räume ein, die in ihrer zukünftigen Nutzung beschriftet werden. Die Bauzeichnungen werden in der Regel im Maßstab 1:100 erstellt.

Der Grundriss des Bauprojektes sollte neben der vorgesehenen Nutzung der Räume pro Etage unter Anderem Einzeichnungen von Treppen, Öffnungsmaße und Anordnung der Türen, Abgasanlagen, Aufzugschächte, Lüftungsleitungen und Installationsschächte vorhanden sein.

Aus dem Schnitt des Gebäudes sollten zum Beispiel die Gründung der geplanten baulichen Anlage, sowie die der benachbarten, der Anschnitt der vorhandenen und der geplanten Geländeoberfläche sowie die Höhenlage des Erdgeschossfußbodens und die Höhe der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses hervor gehen. Zudem sind aus dem Schnitt schnell die jeweilige Geschoss- und Dachhöhe erkennbar, sowie Dachform- und Konstruktion.

Überblick Bauzeichnungen:

  • veranschaulichen Grundriss, Schnitt und Ansichten
  • Räume werden mit zukünftigem Nutzen beschriftet
  • werden in Maßstab 1:100 erstellt

Aus den Ansichten lässt sich das Bauwerk von allen Seiten betrachten, wobei man einen guten überblick über Aussehen, Ausmaß und Umsetzung erhält:

5. Baubeschreibung

In der Baubeschreibung wird das Bauprojekt in seinen Einzelheiten erläutert und in seinen technischen Einzelheiten erklärt. Da Sie den Text selbst wahrscheinlich nicht fachlich korrekt formulieren können, übernimmt diese Aufgabe der Bauvorlagenberechtigte oder Ihr Entwurfsverfasser.

Achten Sie darauf, dass der Text möglichst detailliert formuliert ist, da dieser als spätere Vertragsgrundlage gilt. Er dient als Grundlage für die Leistungen des Entwurfsverfassers und der Baufirmen.

Zusammenfassung Baubeschreibung:

  • Bauvorlagenberechtigte / Entwurfsverfasser erstellt Baubeschreibung
  • Text sollte möglichst detailliert sein
  • dient als Grundlage für die Leistungen des Entwurfsverfassers und der Baufirmen

6. Technische Nachweise

Wer ein Gebäude neubauen oder umbauen will, muss technische Nachweise zur Sicherheit des Gebäudes erbringen. Dabei sind Nachweise zur Standsicherheit also der Statik, zum Wärme- oder Schallschutz sowie Brandschutznachweise erforderlich. Welche Nachweise erforderlich sind, kommt auf das Bauprojekt an.

Die technischen Nachweise sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Die Regeln für den Brandschutz sind von der jeweiligen Gebäudeklasse abhängig. Der Standsicherheitsnachweis hingegen wird von einem Statiker erstellt. Er berechnet die auftretenden Belastungen und Einwirkungen auf das Gebäude. Das Verhältnis zwischen auftretenden Belastungen und den vorhandenen Wiederständen ist der Sicherheitsfaktor.

Auch in Sachen Schallschutz müssen bestimmte Bestimmungen eingehalten werden, da dieser zwingend Teil des Baugenehmigungsverfahrens ist. Hierbei sollte bereits in der Planung wert gelegt werden, dass sich der Schall nicht in den Nachbarräumen ausbreitet. Zudem sollten Fenster und Wände so konstruiert werden, dass sie den Schall im Raum absorbieren.

Überblick technische Nachweise:

  • technische Nachweise zur Sicherheit des Gebäudes
  • Nachweise zur Standsicherheit, Wärme-, Schall- & Brandschutz
  • Regeln für Brandschutz sind von der jeweiligen Gebäudeklasse abhängig
  • Standsicherheitsnachweis wird von Statiker erstellt
  • Schallschutz ist Teil des Baugenehmigungsverfahrens

Ihr planender Architekt informiert Sie darüber, in wie fern man unter Einbehalt dieser Regeln Ihre wünsche umgesetzt werden können und wann ein Kompromiss eingegangen werden muss:

7. Angaben zur Erschließung

Im Bauantrag werden Angaben zu Erschließung des Abwassers, der Energieversorgung zum Anschluss an das Verkehrsnetz sowie das Telekommunikationsnetz gemacht. Der Entwässerungsplan gibt an, wo die Wasser- und Abwasserleitungen eines Grundstücks liegen und wie der Neubau an das Versorgungsnetz angeschlossen ist.

Wenn man auf einem schon erschlossenen Grundstück baut, bereiten diese Angaben kein großer Aufwand. Wenn auf einem Grundstück gebaut wird, das noch nicht an das Versorgungsnetz angeschlossen ist, sollte man sich unbedingt im Voraus erkundigen, ob dies überhaupt möglich ist und welche Kosten dies verursacht.

Überblick Erschließung:

  • Erschließung von Abwasser, Energieversorgung, Verkehrs- und Telekommunikationsnetz
  • vorher über Erschließung eines Grundstücks und die Kosten dafür informieren

Jedes Grundstück muss an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen werden:

8. Wohn- und Nutzflächenberechnung

Wenn die Pläne eines Gebäudes erstellt werden, müssen Wohnfläche und Nutzfläche definiert und berechnet werden. Die Wohnfläche ist die Summe aller zum Wohnen nutzbaren Flächen im Gebäude, die Nutzfläche hingegen bezeichnet die Räume, die zwar einen bestimmten Nutzen haben, aber nicht zwangsweise genutzt bzw. bewohnt werden.

Beide Flächen lassen sich auf unterschiedliche Weise berechnen. Zum berechnen der Wohnfläche kann entweder die Wohnflächenverordnung oder die DIN 277 herangezogen werden, wobei Zweites sich heutzutage durchgesetzt hat.

Tipp! Wenn Sie mehr zur Wohnflächenberechnung wissen wollen, lesen Sie hier weiter.

Bauantrag: Formulare, Genehmigung & Kosten

Sie wollen ein Dachausbau durchführen, der einen Bauantrag benötigt? Dann setzen Sie sich mit einem Architekten oder Bauzeichner in Verbindung, der Ihren Antrag zusammenstellt und die nötigen Unterlagen an die Gemeinde übermittelt.

Um ein neues Gebäude bauen zu können, oder einen Umbau durchzuführen, benötigt man in Deutschland eine Baugenehmigung. Diese erhält man durch das einreichen eines Bauantrags. Der Bauantrag ist vor dem Bau die wichtigste Hürde, durch ihn wird entschieden, ob ein Vorhaben in die Tat umgesetzt werden kann, oder nicht. Ein Bauantrag besteht aus mehreren Teilen, die von einem Architekten oder Bauzeichner zusammengetragen werden.

Um vorab über den Bauantrag informiert zu sein, Lesen Sie hier unseren Artikel zum Thema Bauantrag.

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