Eigentumsverhältnisse (Wiki, Definition): Rechtmäßige Eigentümer der Immobilie
Eigentumsverhältnisse – Eigentumsverhältnisse im Immobilienkontext werden in jedem Grundbuchblatt in Abteilung 1 dokumentiert. Hier können Sie also nachlesen, wem rechtlich die Immobilie gehört. Im Grundbuch wird also geregelt, wer der rechtmäßige Eigentümer des Objekts ist. Außerdem werden in Abteilung 1 andere bestehen Anrechte wie z. B. Wegerechte angegeben und auch die Vorbesitzer des Grundstücks sind eingetragen und bis zum allerersten Besitzer nachvollziehbar.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Bestandsverzeichnis, Abteilungen und Grundbuchamt.
Alles Wichtige, dass Sie zu den Themen Grundbuch, Grundbuchauszug beantragen und Grundbucheintrag wissen sollten, gibt es in unserem Ratgeber: Grundbuch.
Eigentumsverhältnisse im Überblick
Der Begriff Eigentumsverhältnisse schnell und einfach erklärt:
- das Eigentum betreffendes (rechtliches) Verhältnis
- in Abteilung 1 eines Grundbuchblattes zu finden
- Angaben zu dem oder den Eigentümern der Immobilie
- Angaben zu Voreigentümern
- Angaben zu sonstigen bestehenden Anrechten
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