Notarstempel für Kaufvertrag (Immobilie)

Aufbau & Inhalt Grundbuch: Aufschrift, Bestandsverzeichnis & Abteilungen – Grundbuch Übersicht

Aufbau und Inhalt des Grundbuchs - Was ist das Grundbuch und was für Inhalte hat es? Das Grundbuch ist ein Register, das alle Grundstücke des Landes verzeichnet. Jedes Grundstück hat sein eigenes Grundbuchblatt, in dem die gesamte Geschichte der Immobilie festgehalten wird. Es enthält Informationen über das Grundstück, den Eigentümer, Belastungen, Lasten, Pflichten und mehr. Aufschrift, Bestandsverzeichnis und die Abteilungen I, II und III - lernen Sie Schritt für Schritt den Inhalt des Grundbuchs kennen. Zurück zum Immobilien Ratgeber: Grundbuch.

Grundbuch schnell erklärt

Grundbuch einsehen & verstehen

Das Grundbuch ist ein Register, welches Informationen zu allen Grundstücken eines Landes dokumentiert. Es wird vom Grundbuchamt geführt und enthält zu jedem Grundstück Informationen über die Historie der Immobilie.

Die rechtliche Grundlage ist die Grundbuchordnung (GBO). Das Buch dokumentiert

  1. Eigentümer
  2. Belastungen
  3. Lasten
  4. Pflichten

und ist außerdem öffentlich einsehbar für jeden, der berechtigtes Interesse hat und dieses nachweisen kann.

Einen Grundbuchauszug können Sie beispielsweise bei Kaufinteresse beim Notar oder beim Grundbuchamt anfordern, wenn Sie ein Exposé der Immobilie vorlegen können. Mehr zu dem Thema Grundbuchauszug anfordern, hier. Zudem: Eine Liste der Personen, die einen Grundbuchauszug anfordern können.

Aufbau des Grundbuchs

Was steht alles in einem Grundbuch? Jedes Grundstück hat sein eigenes Grundbuchblatt und eine eigene Grundbuchblattnummer. Das ist der Aufbau eines Grundstückblattes:

Was kann man im Grundbuch nachschlagen?

Im Folgenden können Sie sich eine Übersicht zu den Inhalten jedes einzelnen Abschnitts verschaffen. Aufschrift, Bestandsverzeichnis, Abteilung I, II und III - Welche Informationen enthalten die einzelnen Teile eines Grundbuchblattes?

Erklärvideo: Grundbuch einfach erklärt

Was ist das Grundbuch? Eigentümer, eintragen, löschen, ändern, das wichtigste zum Grundbuch für Immobilienkäufer und -käuferinnen. Hier finden Sie mehr Immobilien Tipps auf YouTube.

Aufschrift: Deckblatt

Die Aufschrift ist sozusagen das Deckblatt des Grundbuchblattes. Es enthält die Grundbuchblattnummer, also die Bezeichnung des Grundbuchauszugs, Informationen über das zuständige Amtsgericht bzw. Grundbuchamt, den Grundbuchbezirk (Stadt oder Stadtteil des Grundstücks) sowie das Datum der letzten Änderung und das des Ausdrucks.

Handelt es sich um ein Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch, Wohnungsabbaugrundbuch oder Erbbaugrundbuch, so ist dies ebenfalls auf der Aufschrift vermerkt. Sollte hier ein Schließungsvermerkt vorliegen, so bedeutet das, dass das Grundstück neu aufgeteilt und neuen Grundbüchern zugeordnet wird. Ein Umschreibungsvermerk weist darauf hin, dass das Grundstück in ein neues Grundbuchblatt eingetragen wurde.

Was ist also auf dem Deckblatt zu sehen?

Auf das Titelblatt folgt das Bestandsverzeichnis des Grundstücks. Dazu jetzt mehr.

Erklärvideo: Abteilung I - III vom Grundbuch

Abteilung 1, 2 und 3 einfach erklärt in diesem Video! Hier finden Sie mehr Immobilien Tipps auf YouTube.

Bestandsverzeichnis: Objektdefinierung

Das Bestandsverzeichnis definiert das Grundstück und alle Grundstücksbestandteile. Es gibt also an, um welches Grundstück es sich handelt. Jedes Grundstück im Grundbuch erhält aus Ordnungsgründen eine zugehörige Grundbuchblattnummer. Diese dient dem schnellen Finden der zugehörigen Daten und ist oben auf dem Bestandsverzeichnis vermerkt.

Des Weiteren gibt das Verzeichnis die Adresse des Grundstücks und die Grundstücksnummer an. Auch wird die Lage des Grundstücks durch Angaben wie Gemarkung, Flur und Flurstück weiter eingegrenzt. Aber nicht nur der Ort des Objekts wird angegeben, sondern auch die Größe der Immobilie und die des Außenbereichs, welcher zum Grundstück gehört. Außerdem wird die Nutzung des Grundstücks im Detail beschrieben.

Im Bestandsverzeichnis lassen sich zusammenfassend folgende Angaben ablesen:

  • Grundstücksnummer
  • Gemarkung, Flur, Flurstück
  • Adresse
  • Wirtschaftsart und Lage
  • Gebäude / Nutzungsart
  • Größe des Grundstücks

Mehr zum Bestandsverzeichnis lernen Sie hier:

Inhalte der Abteilungen I, II und III

Kommen wir nun zu den drei Abteilungen eines Grundbuchauszugs. Es folgt ein Überblick über Abteilung I, II und III.

Abteilung 1: Mehrere Eigentümer & Rangfolge

Abteilung 1 des Grundbuchauszugs enthält Informationen über die Eigentumsverhältnisse. Wenn Sie einen Grundbuchauszug einer Immobilie angefordert haben, können Sie zum Beispiel erkennen, welche Voreigentümer die Immobilie mal hatte.

Auch ist erkennbar, wie viele Eigentümer die Immobilie hat und wie hoch die jeweiligen Anteile der Besitzer sind. Meint: Die Rangfolge der Eigentümer ist für Sie ersichtlich.

Solange Sie nicht im Grundbuch eingetragen sind, gelten Sie nicht als Eigentümer. Wer im Grundbuch steht, dem gehört also das Haus? Genau. Mehr zum Thema Grundbucheintrag hier:

Abteilung 2: Dienstbarkeit & Nießbrauch

Abteilung 2 des Grundbuchauszugs führt die Lasten und Beschränkungen, die auf dem Objekt liegen, auf. Grundbuchbelastungen sind die im Grundbuch einer Immobilie eingetragenen Rechte. Wer eine Immobilie kauft, sollte sich vorab über die Belastungen im Grundbuch informieren.

Es gibt viele Arten der Grundbuchbelastungen. Zum Beispiel kann auf dem Grundstück eine Grunddienstbarkeit oder ein Wegerecht liegen. Weitere Lasten können in Form von persönlichen Dienstbarkeiten, Nießbrauch, einer Reallast oder Vorkaufsrechten vorliegen. Auch ist ein Sanierungsvermerk denkbar.

Hier mehr dazu:

Abteilung 3: Grundschuld & Löschen

Abteilung 3 des Grundbuchauszugs sind die Grundpfandrechte eingetragen. Die zwei häufigsten Arten eines Grundpfandrechts ist die Hypothekenschuld und die Grundschuld. Worin der Unterschied zwischen den beiden Grundpfandrechten liegt, erfahren Sie hier:

Wurde der Immobilienkredit bereits abgezahlt, so wird das Grundpfandrecht in der Regel aus dem Grundbuch gelöscht. Sollten Sie eine Immobilie kaufen wollen, ist es ratsam ein besonderes Augenmerk auf diese Abteilung zu werfen, damit Sie keine überraschenden Schulden vom Voreigentümer übernehmen.

Zusammenfassend kann gesagt werden:

Die Abteilungen 1 bis 3 eines Grundbuchauszugs geben Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Grundpfandrechte eines Grundstücks an.

Das war ein schneller und informativer Überblick zum Aufbau und Inhalt des Grundbuchs. Hier lernen Sie mehr zu den einzelnen Abteilungen anhand von einem Musterauszug. Für ein tieferes Verständnis:

Grundbuch richtig lesen!

Sie wollen zum Profi werden, wenn es um Immobilien geht? Dann sollten Sie eines der wichtigsten Dokumente der Branche, das Grundbuch verstehen und seinen Inhalt richtig deuten können. Egal, ob Immobilienverkauf oder Immobilienkauf, wenn Sie Ihr hier erlernte Wissen über das Grundbuch richtig anwenden, erleben Sie keine bösen Überraschungen mehr und haben einen Vorteil an Expertenwissen.

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