Was bedeutet „gekauft wie gesehen“?
Gekauft wie gesehen - Der Punkt "gekauft wie gesehen" ist meist eine Standardformulierung im notariellen Kaufvertrag für Immobilien. Was genau diese Formulierung bedeutet und wie es um Ihren Gewährleistungsanspruch aussieht, erfahren Sie hier. Zurück zum Thema: Kaufvertrag Immobilie, mit kostenlosem Kaufvertrags Muster in unseren Downloads..
Was bedeutet gekauft wie gesehen?
Die Formulierung ist gleichbedeutend mit
- gekauft, wie besichtigt
- gekauft, wie die Immobilie steht und liegt
Gekauft wie gesehen bedeutet, dass der Verkäufer die Gewährleistung ausschließt. Der Verkäufer haftet also nicht für Mängel und Schäden, die der Käufer bei einer gründlichen Besichtigung der Immobilie hätte erkennen können.
Aber: Kein vollständiger Gewährleistungsausschluss!
Von der Gewährleistung werden rechtlich nur die offensichtlichen Mängel ausgeschlossen.
Offensichtliche Mängel einer Immobilie
Offensichtliche Mängel sind beispielsweise:
- erkennbare Risse in Wänden und Fassade
- undichtes Dach / überalterte Dachziegel
- keine energiesparenden (veraltete) Fenster
- Putz-Abblätterung an Fassaden
- sichtbarer Schimmel und Hausschwamm
- kein fließendes Wasser (defekte Leitung)
- Fluglärm und Lärmbelästigung von Straßen
Diese Mängel lassen sich ohne das Beisein eines Sachverständigen erkennen, daher haftet der Verkäufer nicht für einen solchen Schaden.
Versteckte Mängel einer Immobilie
Ein versteckter Mangel ist anzunehmen, wenn der Käufer den Mangel nicht ohne weiteres hätte erkennen können.
Beispiele für versteckte Mängel sind:
- Schimmelbildung hinter Tapeten
- Asbestbelastung im Haus
- unfachmännische Dämmung
- Gasleitungen haben Undichtigkeit
- Grundstücks-Altlasten
Versteckte Mängel werden nur vom Gewährleistungsausschluss "gekauft wie gesehen" erfasst, wenn der Verkäufer die Mängel selbst nicht kennt oder erkennen konnte.
Verkäufer verschweigt arglistig Mängel
Der Verkäufer kann sich nicht auf den Ausschluss der Gewährleistung berufen, wenn dieser arglistig, also absichtlich, einen Mangel nicht erwähnt. Das heißt, der Mangel war dem Verkäufer zum Zeitpunkt der Besichtigung bekannt, dieser hat ihn aber dem Käufer verschwiegen.
Der Verkäufer muss seiner Aufklärungspflicht nachgehen bei folgenden Mängeln:
- das Gebäude wurde ohne Baugenehmigung errichtet
- das Gebäude steht unter Denkmalschutz
- die Belastung mit Asbest ist bekannt
- massive Ruhestörung in der Nacht durch Nachbarn bekannt
- das Grundstück steht in einem Gebiet mit Überflutungsgefahr
- die Außenabdichtung der Immobilie ist mangelhaft
Gewährleistungsrechte des Käufers
Sollte tatsächlich ein versteckter Mangel oder eine arglistige Täuschung seitens des Verkäufers vorliegen, haben Sie als Käufer die folgenden Gewährleistungsrechte:
- Mängelbeseitigung
- Minderung des Kaufpreises
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Schadensersatz
Wichtig hierfür ist, dass im Kaufvertrag kein genereller Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde.
Häufige Fragen zum Kaufvertrag
Hier werden alle Fragen zum Kaufvertrag einer Immobilie beantwortet:
- Was muss nicht im Kaufvertrag stehen?
- Wer erstellt den Kaufvertrag für eine Immobilie?
- Wann ist ein Immobilien Kaufvertrag rechtskräftig?
- Kann ein Notarvertrag rückgängig gemacht werden?
- Wie geht es nach dem Notartermin weiter?
- Wie viel kostet ein Kaufvertrag?
- Welche Unterlagen braucht der Notar für den Kaufvertrag?
- Wann wird der Kaufpreis fällig?
- Was bedeutet gekauft wie gesehen?
- Wie lange dauert es vom Kaufvertrag bis zum Einzug?
- Wann ist ein Notaranderkonto sinnvoll?
- Gibt es ein Rückgaberecht bei Immobilien?
- Was ist bei der Schlüsselübergabe zu beachten?
- Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?
- Was steht im Übergabeprotokoll?
- Welche Schlüssel werden übergeben?
- Was sind die Rechtsfolgen von einem Kaufvertrag?
- Können Notarkosten verhandelt werden?
- Was ist der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung?
Kaufvertrag: Was ist das?
Haus, Wohnung, Notar & Co. - Sie möchten ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen und haben bereits ein Objekt genauer im Blick? Dann fragen Sie sich bestimmt, wie die Immobilie Ihr Eigen wird. Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, müssen Sie einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abschließen, um neuer Eigentümer zu werden. Hier erfahren Sie, wie ein Kaufvertrag zustande kommt, erhalten alle Informationen über den Ablauf der Vertragsschließung, welche Unterlagen benötigt werden und wann der Kaufvertrag rechtswirksam wird.
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