Grundbuch lesen und gemeinsam verstehen

Grundbuch: Inhalt, Einsicht, Eigentum eintragen, Auszug anfordern & Kosten

Grundbuch - Das Grundbuch ist eines der wichtigsten Dokumente im Immobilienkontext. Was das Grundbuch genau ist und welche Vorteile sein Inhalt Ihnen bietet, erfahren Sie hier. Lernen Sie die einzelnen Abteilungen sowie das Bestandsverzeichnis richtig zu lesen und anhand von Beispielen zu verstehen. Außerdem: So können Sie beim Grundbuchamt einen Grundbuchauszug anfordern, Immobilieneigentum eintragen lassen (Grundbucheintrag beantragen) und Grundbucheinträge ändern oder löschen lassen. Werden Sie Immobilienprofi!

Was ist das Grundbuch?

Die Definition des Grundbuchs: Das Grundbuch ist ein Register, dass alle Grundstücke des Landes verzeichnet. Jedes Grundstück hat sein eigenes Grundbuchblatt (mit eigener Grundbuchblattnummer), in dem die gesamte Geschichte der Immobilie festgehalten wird. Es enthält Informationen über das Grundstück, den Eigentümer, Belastungen, Lasten, Pflichten und mehr.

Merkmale des Grundbuchs:

  • beschränkt öffentlich einsehbares Register
  • dokumentiert Informationen zu Grundstücken (Eigentümer, Belastungen, Lasten, Pflichten, Historie etc.)

Überblick Grundbuch

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, begleitet Sie das Grundbuch beim Immobilienkauf, beim Verkauf und auch bei der Immobilienfinanzierung.

Tipp! Außerdem häufig gelesen: Grundbuchauszug, GrundbucheintragGrundbuchauszug für die Finanzierung.

Grundbuch: Aufbau & Inhalt

Nun wissen Sie also, dass das Grundbuch aus vielen Grundbuchblättern besteht, die jeweils Informationen zu einem Grundstück enthalten. Aber wie ist so ein einzelnes Grundbuchblatt eigentlich aufgebaut? Der Aufbau ist streng durch die Grundbuchordnung geregelt.

Jedes Grundstück wird dabei in folgender Anordnung verzeichnet:

  1. Aufschrift
  2. Bestandsverzeichnis
  3. Abteilung I
  4. Abteilung II
  5. Abteilung III

Das bedeuten bzw. beinhalten die einzelnen Punkte des Grundbuchblattes:

  1. Deckblatt
  2. Objektdefinierung
  3. Informationen über Eigentumsverhältnisse
  4. Lasten und Beschränkungen des Objekts
  5. Grundpfandrechte

Das war ein schneller Überblick zum Aufbau und Inhalt eines Grundbuchblattes. Erfahren Sie hier Schritt für Schritt mehr über die Inhalte der einzelnen Abschnitte und Abteilungen.

Erklärvideo: Grundbuch einfach erklärt

Was ist das Grundbuch? Eigentümer, eintragen, löschen, ändern, das wichtigste zum Grundbuch für Immobilienkäufer und -käuferinnen. Hier finden Sie mehr Immobilien Tipps auf YouTube.

Bestandsverzeichnis: Grundstücksdefinierung

Das Bestandsverzeichnis beschreibt das Grundstück und kommt im Aufbau eines Grundbuchblattes direkt im Anschluss an das Deckblatt. Die Funktion des Bestandsverzeichnisses ist die Definition des Objekts.

Es gibt also an, um welches Grundstück es sich handelt. Hier lassen sich Angaben wie die Grundstücksnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück, Adresse, Wirtschaftsart und Lage, Gebäude / Nutzungsart und Größe des Grundstücks ablesen.

Anhand eines Muster Grundbuchauszugs versteht sich das Grundbuch für Viele am leichtesten. Lernen Sie anhand eines Beispiels. So sieht ein Grundbuchauszug aus:

Hier erlangen Sie ein tieferes Verständnis über das Bestandsverzeichnis, also die Objektdefinierung.

Abteilungen I, II & III verstehen

Auf das Bestandsverzeichnis folgen die Abteilungen 1, 2 und 3. Die erste Abteilung liefert Informationen über die Eigentumsverhältnisse des Hauses oder der Wohnung. Die zweite Abteilung führt die Lasten und Beschränkungen, die auf dem Objekt liegen auf und in Abteilung drei sind die Grundpfandrechte des Grundstücks eingetragen.

Der Inhalt der Abteilungen 1 bis 3 zusammengefasst:

Das war ein kurzer und informativer Überblick zum Aufbau und Inhalt des Grundbuchs. Nähere Informationen sowie Musterbeispiele zu den Abteilungen 1 bis 3 gibt es hier.

Im Anschluss mehr zum Grundbuchauszug.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Zu Beginn: Grundbuchauszug, auch Grundbuchblatt genannt, erklärt: Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aus dem Grundbuch und enthält Informationen über Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Pflichten eines Grundstücks.

Wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen, lohnt es sich vorher in den Grundbuchauszug zu sehen. Aber auch wenn Sie eine Immobilie verkaufen, müssen Sie einen Grundbuchauszug vorlegen können. Lernen Sie hier schnell und einfach alles, was Sie über das Grundbuchamt und die Beantragung eines Grundbuchauszugs wissen sollten.

So beantragen Sie den Grundbuchauszug richtig.

Grundbuchauszug beantragen: 3 Möglichkeiten

Wenn Sie einen Grundbuchauszug benötigen, haben Sie folgende drei Möglichkeiten, die Sie zur Beantragung nutzen können. Sie können einen Grundbuchauszug über den klassischen Weg, über das Grundbuchamt, erhalten. Die Beantragung kann hier sowohl schriftlich als auch vor Ort erfolgen. Ihre zweite Möglichkeit ist die Antragstellung über den Notar. Das bietet sich an, wenn Sie ohnehin gerade mit einem in Kontakt getreten sind. Sie können allerdings auch einen Grundbuchauszug online über verschiedene Anbieter bestellen.

3 Möglichkeiten im Überblick:

  1. Beim Grundbuchamt beantragen
  2. Über den Notar beantragen
  3. Online beantragen

Im Folgenden erfahren Sie nähere Informationen zu den Abläufen der drei Möglichkeiten der Beantragung.

Auszug beim Grundbuchamt anfordern

Das Grundbuchamt bzw. Amtsgericht führt, wie Sie bereits gelernt haben, das Grundbuch nach der Grundbuchordnung. Mehr über die Funktion und Aufgaben des Grundbuchamts hier.

Das Grundbuchamt entscheidet nach der Grundbuchordnung, ob Sie berechtigt sind, Auskunft zu erhalten oder nicht. Sie haben berechtigtes Interesse an einem Grundstück, das zum Verkauf steht, können ein Immobilienexposé vorweisen und möchten bestimmte Informationen über eine Immobilie erhalten? Dann können Sie einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt beantragen. Das geht schriftlich oder mündlich vor Ort beim Amtsgericht bzw. Grundbuchamt. Es kann aber auch vorkommen, dass Sie zusätzlich eine Zustimmung des Eigentümers beim Grundbuchamt vorlegen müssen.

Im Kontext des Grundbuchs wird auch oft das Katasteramt erwähnt. Das Grundbuchamt und das Katasteramt unterscheiden sich aber in folgenden Punkten. Im Grundbuch werden die rechtlichen Verhältnisse an den Grundstücken nachgewiesen und das Kataster stellt die tatsächlichen Verhältnisse von Grundstücken dar. Darunter fallen beispielsweise die räumliche Lage, Abgrenzung und Nutzung.

Wie kommt es, dass man die Ämter vertauscht? Die Antwort dazu gibt es hier.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt erhalten zusammengefasst:

  • schriftlicher Antrag möglich
  • Antragstellung vor Ort möglich
  • Amtsgericht in der Nähe aufsuchen
  • Immobilienexposé & Zustimmung des Eigentümers vorlegen

Auszug beim Notar beantragen

Einen Notar müssen Sie nicht unbedingt für den Grundbuchauszug anfordern. Sie können auch zum Grundbuchamt gehen. Sinnvoll ist es, aber ihn aufzusuchen, wenn Sie mit ihm bereits in Kontakt sind (z.B. wegen eines Kaufvertragsentwurfs). Der Vorteil hier ist, dass der Notar den Grundbucheintrag in nur wenigen Minuten einsehen kann. Ein Nachteil ist jedoch, dass zusätzliche Kosten wie eine Umsatzsteuer anfallen können.

Vorteile & Nachteile im Blick:

  • Der Vorteil: Auszug in nur wenigen Minuten einsehen
  • Der Nachteil: Kosten (Umsatzsteuer, Auslagen für den Abruf & Versandkosten)

Auszug online beantragen nur wenigen Minuten

Immobiliendaten in wenigen Minuten online einsehen können, Notariate, Gerichte, Behörden und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Sie als Privatperson leider nicht. Sie müssen den Antrag entweder selbst beim Grundbuchamt oder bei einem Notar stellen. Das kann allerdings viel Zeit in Anspruch nehmen.

Online können Sie den Auszug in nur wenigen Minuten und super einfach bei den verschiedensten Anbietern beantragen und warten in der Regel statt 2 Wochen nur 3-7 Werktage auf den Grundbuchauszug.

Vorteile der Online-Beantragung sind:

  • Wartezeit sparen
  • Antrag in wenigen Minuten stellen
  • 3-7 Tage bis zur Zustellung

Tipps, Vorteile und 5 Schritte, die Sie vor der Beantragung erledigen sollten, gibt es hier. Online Beantragung in nur wenigen Minuten - So geht's

Ein Grundbuchauszug muss direkt oder über Dritte beim Grundbuchamt angefordert werden. Sie wollen einen Grundbuchauszug beantragen, dann folgen Sie unserer Checkliste.

Grundbuchauszug anfordern: Checkliste

Um Einsicht in das Grundbuch zu erhalten, müssen Sie berechtigtes Interesse nachweisen können. Einen Grundbuchauszug können Sie beispielsweise bei Kaufinteresse beim Notar oder beim Grundbuchamt anfordern, wenn Sie ein Exposé der Immobilie vorlegen können und so Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

So erhalten Sie Auskunft über ein Grundstück. Um Wartezeit zu sparen, sollten Sie unsere Checkliste befolgen.

  1. Frage: Habe ich ein berechtigtes Interesse?
  2. Frage: Habe ich Unterlagen, die dieses beweisen?
  3. Frage: Benötige ich einen beglaubigten oder einen unbeglaubigten Auszug?
  4. Frage: Wie schnell brauche ich den Auszug?

Erklärungen zu der Checkliste, die Unterlagen, die Sie zur Beantragung benötigen sowie die verschiedenen Wartezeiten der möglichen Antragstellungen, finden Sie hier.

Worin der Unterschied zwischen einem beglaubigtem und einem unbeglaubigten Grundbuchauszug besteht, lernen Sie hier.

Beglaubigter vs. unbeglaubigter Grundbuchauszug

Ein beglaubigter Grundbuchauszug beweist die Echtheit des Dokuments und der angegebenen Daten. Ein unbeglaubigter Auszug ist aus diesem Grund nicht immer ausreichend.

Wenn Sie sich Zeit und Mühe ersparen wollen, sollten Sie sich diese Frage vor der Beantragung des Grundbuchauszugs beantwortet. Welchen Grundbuchauszug benötige ich? Eine beglaubigte oder eine unbeglaubigte Abschrift? Den richtigen Grundbuchauszug anfordern - So geht's:

Die Bank verlangt meist eine beglaubigte Abschrift im Rahmen der Immobilienfinanzierung. Die Gründe, warum die Bank einen Grundbuchauszug von Ihnen verlangt, sind im Folgenden erklärt.

Diese Kosten fallen bei der Beantragung an.

Kosten des Grundbuchauszugs

Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind fest vorgeschrieben. Ein beglaubigter Auszug kostet 20 Euro und eine unbeglaubigte Abschrift allein 10 Euro. Diese Kosten kommen also auf Sie zu, wenn Sie einen Grundbuchauszug anfordern:

  • beglaubigter Auszug: 20 Euro
  • unbeglaubigten Auszug : 10 Euro

Expertentipp! So können Sie Kosten sparen.

Grundbuchauszug für die Immobilienfinanzierung

Sie wollen eine Immobilie kaufen und suchen sich gerade die Unterlagen für die Bank bzw. Ihre Finanzierung zusammen? Jetzt fragen Sie sich sicher, was für eine Rolle der Grundbuchauszug für die Bank und Ihre Immobilienfinanzierung spielt. Warum will die Bank einen Grundbuchauszug und was ist das überhaupt?

Die Bank muss den Immobilienwert bestimmen und zur eigenen Absicherung eine Beleihungsprüfung der Immobilie durchführen.

Die Gründe der Bank zusammengefasst:

  • Beleihungsprüfung der Immobilie
  • Immobilienwert bestimmen

Was das im Einzelnen bedeutet und worauf genau die Bank achtet, erfahren Sie hier.

Der Grundbucheintrag ist für Sie besonders wichtig, für Sie als Käufer, um Ihr Eigentum zu schützen. Mehr dazu im Folgenden.

Grundbucheintrag: Eigentum eintragen, Ablauf & Kosten

Hier lernen Sie den Grundbucheintrag, seine Bedeutung für Immobilienkäufer und die Kosten eines Eintrags von Eigentum kennen. Außerdem erklärt: Ein Überblick über das Verfahren zum Eintragen von Immobilieneigentum, welches in der Regel der Notar übernimmt.

Die Bedeutung des Grundbucheintrags

Solange Sie nicht im Grundbuch eingetragen sind, gelten Sie nicht als Eigentümer. Wenn Sie Bauland oder eine Immobilie gekauft haben, müssen Sie als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden. Auch bei einer Veräußerung Ihres Objekts oder einem Immobilien-Teilverkauf ist der Gang zum Grundbuchamt unumgänglich.

Wer im Grundbuch steht, dem gehört also das Haus bzw. die Immobilie. Daher ist der Grundbucheintrag von großer Bedeutung.

Ablauf des Grundbucheintrags

So lassen Sie Ihr Eigentum eintragen. Der Ablauf der Eintragung ist streng durch die Grundbuchordnung geregelt, daher wird das Verfahren meist über einen Notar abgewickelt. Das Verfahren zum Eintragen von Immobilieneigentum.

  1. Kaufvertrag unterzeichnen & Kaufpreis zahlen
  2. Kaufvertrag von Notar beglaubigen lassen
  3. Auflassungsvormerkung im Grundbuch veranlassen
  4. Eintrag der Grundschuld ins Grundbuch
  5. Grundbucheintrag beim Grundbuchamt beantragen
  6. Glückwunsch! Sie sind Eigentümer

Auch der Eintrag ins Grundbuch ist mit Gebühren verbunden.

Kosten des Grundbucheintrags

Am häufigsten bezieht sich die Frage nach den Kosten auf den Eintrag von Eigentum einer Immobilie in das Grundbuch. Hierbei werden jedoch zum Beispiel bei der Neueintragung und Eigentumsumschreibung, je nach Eintragung verschiedene Kosten fällig. Des Weiteren gibt es noch mehr Gründe bzw. Arten von Einträgen, die im Immobilienkontext getätigt werden müssen.

Die neue Eintragung ins Grundbuch kostet 1,5 bis 2,5 Prozent des Kaufpreises Ihrer Immobilie. Die Grundbuchkosten sind dabei in die Kosten für den Notar (1-2 Prozent) und die Grundbuchkosten (0,5 Prozent) eingeteilt.

1,5 - 2,5 % des Kaufpreises (Grundbuchkosten + Notarkosten)

Die Gebühren für die Grundbucheintragungen sind nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz streng geregelt. Weitere Kosten von Grundbucheinträgen wie Grundschuldeinträge, Eintragung von Grundpfandrechten und Auflassungen werden im Folgenden aufgezeigt.

Das war ein Überblick über die Bedeutung des Grundbucheintrags, das Verfahren zum Eintragen von Immobilieneigentum und die Kosten des Grundbucheintrags. Hier wird Ihnen der Grundbucheintrag beim Immobilienkauf genauer erklärt sowie auf die verschiedenen Arten von Grundbucheinträgen eingegangen.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Grundbucheintrag, hier.

Grundbucheintrag ändern oder löschen

Wann muss ein Grundbucheintrag geändert werden? Ein Grundbucheintrag muss immer dann geändert oder gelöscht werden, wenn ...

Es muss also immer dann, wenn sich der Eigentümer der Immobilie wechselt, eine Änderung im Grundbuch vorgenommen werden. Dies ist beispielsweise, bei folgenden Lebensveränderungen der Fall:

Aber auch bei diesen Situationen, ist eine Abänderung des Grundbucheintrags erforderlich:

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